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Datenschutz (Foundation)

Die Basis der Datenschutz-Compliance geht grundsätzlich alle Unternehmen an, die personenbezogene Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeiten. Von der Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, über den Umgang und die Verwaltung von Auftragsverarbeitern bis hin zur Meldung von Datenschutzvorfällen bzw. Datenpannen. Diese grundlegenden Aspekte des Datenschutzes müssen zwingend und nachweisbar umgesetzt werden. Umso wichtiger, dass man unmittelbar ein pragmatisches und erweiterbares Managementsystem implementiert, welches einfach zu handhaben ist und die Erfüllung des gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz zur angenehmen Nebensache werden lässt. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben!

ISMS (ISO/IEC 27001)

Ist die Datenschutz-Compliance hergestellt, besteht der nächste Schritt oftmals in der Implementierung eines handfesten Informationssicherheitsmanagementsystems oder kurz ISMS. Dabei sollte das System gleich nach international anerkannten Standards aufgebaut werden. Der bekannteste Standard dürfte hierbei die ISO/IEC 27001 darstellen. Doch wie setzt man die Anforderungen dieser Norm am besten um? - In diesem Zusammenhang angebotene "Instant"-Lösungen lösen oftmals mehr Frust als Freude aus, sind diese doch eher auch größere Unternehmen ausgelegt und bieten wenige bis gar keine Möglichkeiten zu Individualisierung. Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine Lösung, die den fordernden Ansprüchen der digitalen Medizin gerecht wird und organisch mit Ihrem Unternehmen wachsen kann. Legen Sie noch heute den Grundstein für Ihr zertifizierungsfähiges ISMS.

Confiscation of property for debts. Safety and alarm system. Security service. Wooden people with padlocks. three people with a lock. Security and safety, collateral, loan for a mortgage.
Protection of data and personal information. Hacking attack, hacking, viruses. Reliable post. The email symbol and the lock. Protection of personal data and privacy of correspondence.

Sicherheit in der Praxis (§75b SGB V)

Spätestens seit der Einführung von § 75b SGB V und der damit verbundenen Zertifizierungsmöglichkeit für ärztliche Leistungserbringer bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist eines klar geworden - Informationssicherheit hat nun auch den Arzt erreicht. Ganz gleich ob Einzelpraxis, größere Praxisgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentraum (MVZ), der Arzt ist zur Einhaltung eines umfassenden Maßnahmenkataloges verpflichtet und hat sogar die Möglichkeit, dass von ihm in diesem Zusammenhang etablierte Managementsystem zertifizieren zu lassen. Lassen Sie sich von uns im Rahmen der Umsetzung dieser Anforderungen unterstützen. Wir sorgen dafür, dass Sie Informationssicherheit leben können, ohne Ihren Praxisalltag unnötig zu belasten oder gar einzuschränken.

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Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Die Experten von Vorberg.Law stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.