Datenschutz-Grundverordnung: Wir bieten eine Lösung!
Am 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hiervon betroffen sind insbesondere Unternehmen, die mit der Datenverarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten befasst sind und sich nun auf differenzierteren und strengeren Regelungen im Bereich des Datenschutzes vorbereiten müssen.
Um Sie bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen, haben wir im Zusammenspiel mit dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) und dem Sachverständigen für Datenschutz Mike Peter ein dreiphasiges Konzept für Unternehmen der Internetmedizin zur rechtssicheren Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung entwickelt. Abgedeckt sind dabei die Prüfung, Beratung und Gestaltung der Prozessabläufe und Dokumentationen von Produkten und Unternehmen der Internetmedizin im Hinblick auf die am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung.
- In Phase I („DSGVO approved Check“) führen wir zunächst einen grundlegenden Check Ihrer Homepage, Ihres Firmen- und Produktsauftritts, Ihrer IT-Infrastruktur, der Arten Ihrer Datenerhebung und -verarbeitung sowie Ihres Datenschutz-, Risiko- und Informationssicherheitsmanagements durch.
- In Phase II („DSGVO approved Konzept“) erstellen wir auf Basis der in Phase I gesammelten Informationen ein Organigramm und das nach Art. 30 DSGVO erforderliche Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Hierauf folgt eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO. Abschließend begleiten wir Sie beim Aufbau eines Datenschutz-Management-Konzepts, eines Risiko-Management-Konzepts und eines Informationssicherheits-Management-Konzepts.
- In Phase III („DSGVO approved Prüfung und Bescheinigung“) führen wir schließlich die – das Verfahren abschließende – DSGVO-Konformitätsprüfung durch und stellen Ihnen die „DSGVO approved“ Prüfbescheinigung in Form eines Logos, welches den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens bescheinigt, aus.
Alle drei Phasen werden von Rechtsanwalt Sebastian Vorberg LL.M. (Houston) und dem Sachverständigen für Datenschutz Mike Peter gemeinsam mit dem Unternehmen durchgeführt. Eine detaillierte Übersicht über das den Ablauf und die Preise finden Sie hier.
Vorteilhaft für Sie: Liegen bereits qualifizierte Konzepte für das Datenschutz-, Risiko- und Informationssicherheitsmanagement vor, kann die Vergütung für die Phase II bis auf die Hälfte reduziert werden.
Haben Sie Interesse oder wollen weitere Informationen? – Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail an sv@vorberg.law oder rufen Sie uns an unter +49 (40) 32.52 45 51.
Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht